Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Schreinerhelden GmbH & Co. KG

 


A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge zwischen der Schreinerhelden GmbH & Co. KG, Lindenstraße 9–15,
71540 Murrhardt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend
„Auftraggeber“).

 

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.

 

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede
natürliche Person gemäß § 13 BGB. Unternehmer ist jede natürliche oder
juristische Person gemäß § 14 BGB.

 


§ 2 Vertragsart

(1) Bei individuell geplanten und gefertigten Möbeln handelt
es sich um Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

 

(2) Maßgeblich für Art, Umfang und Ausführung der Leistung
sind das schriftliche Angebot und die Auftragsbestätigung.

 


§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

 

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des
Angebots zustande.

 

(3) Die Annahmefrist beträgt 5 Kalendertage, sofern im
Angebot nichts anderes geregelt ist.

 


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen (50 % / 50 %)

(1) Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise
einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % des Gesamtpreises
    bei Auftragserteilung
    ,
    fällig innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss.
  • 50 % des Gesamtpreises
    nach Fertigstellung und Rechnungsstellung
    , spätestens jedoch vor
    oder bei Abnahme.

(3) Die Fertigung beginnt erst nach Eingang der ersten Zahlung.

 

(4) Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig.

 

(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt,
Leistungen zurückzuhalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.

 


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten
Liefer- und Montagetermin:

  • freier Zugang zur
    Verwendungsstelle besteht
  • eine geeignete
    Stromversorgung vorhanden ist
  • der Montagebereich
    freigeräumt ist
  • eine Zufahrts- und
    Ablademöglichkeit für Transportfahrzeuge gegeben ist

(2) Verzögert sich die Leistung aufgrund fehlender
Mitwirkung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 642
BGB verlangen.

 

(3) Entstehende Wartezeiten oder Mehraufwendungen werden
gesondert berechnet.

 


§ 6 Lieferung und Montage

(1) Liefer- und Montageterminzusagen sind unverbindlich,
sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

 

(2) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt,
Materialengpässe, behördliche Maßnahmen oder Krankheit verlängern vereinbarte
Fristen angemessen.

 

(3) Die Lieferung erfolgt bis zur Verwendungsstelle, sofern
die baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Andernfalls erfolgt Lieferung frei
Bordsteinkante.

 

(4) Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe über. Bei
Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über.

 


§ 7 Arbeits- und Gesundheitsschutz

(1) Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers unterliegen den
gesetzlichen Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

 

(2) Eine dauerhafte oder unmittelbare Beaufsichtigung der
Arbeiten im unmittelbaren Arbeitsbereich ist aus Gründen des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes unzulässig.

 

(3) Bei sicherheitsgefährdenden oder unzumutbaren
Arbeitsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur
Herstellung ordnungsgemäßer Bedingungen einzustellen.

 


§ 8 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

 

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn

  • keine wesentlichen
    Mängel vorliegen und
  • der Auftraggeber die
    Nutzung aufgenommen hat oder
  • innerhalb von 7
    Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel
    schriftlich angezeigt wurden.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung
der Abnahme.

 


§ 9 Beschädigungen bei Montagearbeiten

(1) Bei Arbeiten in Bestandsgebäuden können trotz
fachgerechter und sorgfältiger Ausführung geringfügige Beeinträchtigungen an
vorhandenen Bauteilen (z. B. Wänden, Decken, Böden oder Anstrichen) nicht
vollständig ausgeschlossen werden.

 

(2) Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der
Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

(3) Vor Beauftragung eines Drittunternehmens ist dem
Auftragnehmer Gelegenheit zur fachgerechten Nachbesserung zu geben, soweit dem
Auftraggeber dies zumutbar ist.

 

(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 


§ 10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

 

(2) Die Verjährungsfrist für Werkleistungen beträgt bei
Verbrauchern 2 Jahre ab Abnahme.

 

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist 1
Jahr ab Abnahme.

 

(4) Die Verkürzung gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei
Arglist.

 


§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung
Eigentum des Auftragnehmers.

 

(2) Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter
Eigentumsvorbehalt.

 


§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.

 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.

 

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 


§ 13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.

 

(2) Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

 

(3) Es können cloudbasierte Systeme (z. B. CRM-, Projekt-
oder Buchhaltungssysteme) im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28
DSGVO eingesetzt werden.

 

(4) Gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren
bleiben unberührt.

 

(5) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung
unter
www.schreinerhelden.de/datenschutz

 


§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

 

(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des
Auftragnehmers.

 

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen
Gerichtsstandsregelungen.

 


B. Verbraucherinformationen

 


§ 1 Anbieterkennzeichnung

Schreinerhelden GmbH & Co. KG
Lindenstraße 9–15
71540 Murrhardt

Vertreten durch:
Mario Esch
Petra Schweitzer

Telefon: 07192 / 9789012
E-Mail: info@schreinerhelden.de

USt-IdNr.: DE364397318

 


§ 2 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

 


§ 3 Widerrufsrecht

(1) Für individuell angefertigte Waren besteht gemäß § 312g
Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

 

(2) Für reine Dienstleistungen (z. B. Aufmaß oder Beratung)
besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Widerrufe sind zu richten an:
info@schreinerhelden.de

 


§ 4 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung bereit:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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